Fachanwalt für Sozialrecht

Peter Belting
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Das Sozialrecht nimmt in unserer heutigen Gesellschaft eine immer bedeutendere Rolle ein. Eine qualifizierte Beratung ist unabdingbar dafür, dass der auf Sozialleistungen angewiesene Bürger nicht nur seine Rechte erkennt, sondern diese auch sachgerecht wahrnehmen und ggf. durchsetzen kann. Hierfür stehe ich Ihnen, ein seit dem Jahre 1996 zugelassener, schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht (seit Juni 2008), mit Rat und Tat zur Verfügung.
 
Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst sowohl die aussergerichtliche Vertretung der Mandanten, z.B. im Widerspruchsverfahren, als auch die Vertretung vor den Sozial- und ggf. Verwaltungsgerichten. Im einzelnen werde ich gerne in folgenden sozialrechtlichen Angelegenheiten für Sie tätig:
                                     
                                      
                                                    - gesetzliche Rentenversicherung
                                     
                                                    - gesetzliche Krankenversicherung
                                     
                                                    - gesetzliche Pflegeversicherung
                                      
                                                    - gesetzliche Unfallversicherung
                                      
                                                    - Schwerbehindertenrecht
                                     
                                                    - Recht der Grundsicherung
                                     
                                                    - soziales Entschädigungsrecht
                                     
                                                    - Arbeitslosenversicherung
                                     
                                                    - Vertragsarztrecht
                                     
                                                    - Recht der Ausbildungsförderung
                                     
                                                    - Recht auf Wohngeld
 
                                                    - Recht auf Kindergeld
 
                                                    - Recht auf Elterngeld
 
                                                    - Kinder- und Jugendhilferecht. 
 
 
Die Vergütung für eine anwaltliche Erstberatung im Sozialrecht beträgt ohne Vorliegen einer gesonderten Vereinbarung für einen Verbraucher maximal 226,10 Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (Obergrenze). Die Höhe der Vergütung unterliegt aber grundsätzlich der Vereinbarung und orientiert sich u.a. am Umfang und der Schwierigkeit der Rechtsangelgenheit. Die tatsächlich anfallende oder zu vereinbarende Vergütung kann deutlich niedriger liegen. Insoweit kann vor Beginn der Beratung auch unter Berücksichtigung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine angemessene Pauschalvergütung ( ab 39,50 Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ) vereinbart werden. Bitte sprechen Sie mich hierauf an.
 
Über die Höhe der durch Ihre Beratung, aussergerichtliche und ggf. gerichtliche Vertretung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen kläre ich Sie vor Begründung des Mandatsverhältnisses im Rahmen einer persönlichen Besprechung ausführlich auf.
 
Selbstverständlich können Sie auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für den aussergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und für den gerichtlichen Bereich Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen. Auch diesbezüglich berate ich Sie gerne.